Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen
Hat Ihr Unternehmen bereits einmal eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt? Wenn nicht, sind Sie in guter Gesellschaft, denn nur ein kleiner Teil der KMU hat Erfahrungen mit solchen Analysen.
Nun wird eine solche Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern obligatorisch. Die entsprechenden Änderungen im Gleichstellungsgesetz sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Wir erläutern Ihnen kurz die wichtigsten Neuerungen des Gleichstellungsgesetzes und zeigen Ihnen auf, was konkret zu unternehmen ist.
Revidiertes Gleichstellungsgesetz
Das Gesetz sieht drei neue Bestimmungen vor:
- Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode.
- Formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle.
- Information der Arbeitnehmenden (gegebenenfalls der Aktionäre) über das Ergebnis der Analyse.
Der zeitliche Horizont für die oben genannten Bestimmungen sieht vor, dass Punkt 1 bis spätestens Ende Juni 2021 erfolgen muss. Die Überprüfung der Analyse ist dann innerhalb eines Jahres nach der Durchführung vorzunehmen. Wiederum innerhalb eines Jahres nach der Überprüfung ist über das Ergebnis zu informieren. Während der Geltungsdauer des Gesetzes müssen die Lohngleichheitsanalysen alle vier Jahre wiederholt werden, ausser wenn eine Analyse bestätigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Kommt die Analyse zum Schluss, dass die Lohngleichheit nicht gegeben ist, führt das zu keinen Sanktionen, das Gesetz sieht in diesem Fall lediglich vor, dass die Analyse wiederholt werden muss. Als wissenschaftliche und rechtskonforme Methode hat sich in der Praxis unter anderem das Standard Analysemodell des Bundes im öffentlichen Beschaffungswesen (Logib) etabliert. Die Methode ist auf der Seite des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau detailliert beschrieben.
Revidiertes Gleichstellungsgesetz
Die Überprüfung der Analyse ist durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen. Die Überprüfungen dürfen unter anderem Prüfungsgesellschaften mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz durchführen.
Der beauftragte Prüfer kontrolliert einerseits ob die Lohngleichheitsanalyse im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt wurde und ob die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode vorgenommen wurde. Andererseits werden die der Analyse zugrundeliegenden Daten stichprobenweise überprüft (z. B. Arbeitnehmerdaten, Lohnbestandteile, persönliche und arbeitsplatzbezogener Merkmale etc.).
Die Engel Copera AG erfüllt die vom Gesetz verlangten Kriterien für die Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen. Unsere Prüfer haben den obligatorischen Ausbildungskurs besucht und sind daher bereit, für Sie die Überprüfung durchzuführen.
Next Steps
Wir empfehlen Ihnen, in einem ersten Schritt abzuklären, ob Sie unter die neuen Bestimmungen fallen und verpflichtet sind, eine Lohngleichheitsanalyse vorzunehmen. Falls ja, sind die organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen festzulegen, damit die Analyse fristgerecht bis Ende Juni 2021 erstellt werden kann. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Lohngleichheitsanalysen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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