Überprüfung von Lohn­gleichheits­analysen

15.07.2020

Manuel Mauerhofer

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Hat Ihr Unternehmen bereits einmal eine Lohn­gleichheits­analyse durchgeführt? Wenn nicht, sind Sie in guter Gesellschaft, denn nur ein kleiner Teil der KMU hat Erfahrungen mit solchen Analysen.


Nun wird eine solche Lohn­gleichheits­analyse für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern obligatorisch. Die entsprechenden Änderungen im Gleichstellungs­gesetz sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Wir erläutern Ihnen kurz die wichtigsten Neuerungen des Gleichstellungs­gesetzes und zeigen Ihnen auf, was konkret zu unternehmen ist.


Revidiertes Gleichstellungs­gesetz

Das Gesetz sieht drei neue Bestimmungen vor:

  1. Durchführung einer Lohn­gleichheits­analyse nach einer wissenschaftlichen und rechts­konformen Methode.
  2. Formelle Überprüfung der Lohn­gleichheits­analyse durch eine unabhängige Stelle.
  3. Information der Arbeitnehmenden (gegebenenfalls der Aktionäre) über das Ergebnis der Analyse.

Der zeitliche Horizont für die oben genannten Bestimmungen sieht vor, dass Punkt 1 bis spätestens Ende Juni 2021 erfolgen muss. Die Überprüfung der Analyse ist dann innerhalb eines Jahres nach der Durchführung vorzunehmen. Wiederum innerhalb eines Jahres nach der Überprüfung ist über das Ergebnis zu informieren. Während der Geltungsdauer des Gesetzes müssen die Lohn­gleichheits­analysen alle vier Jahre wiederholt werden, ausser wenn eine Analyse bestätigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Kommt die Analyse zum Schluss, dass die Lohngleichheit nicht gegeben ist, führt das zu keinen Sanktionen, das Gesetz sieht in diesem Fall lediglich vor, dass die Analyse wiederholt werden muss. Als wissenschaftliche und rechtskonforme Methode hat sich in der Praxis unter anderem das Standard Analyse­modell des Bundes im öffentlichen Beschaffungs­wesen (Logib) etabliert. Die Methode ist auf der Seite des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau detailliert beschrieben.


Revidiertes Gleichstellungs­gesetz

Die Überprüfung der Analyse ist durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen. Die Überprüfungen dürfen unter anderem Prüfungs­gesellschaften mit einer Zulassung nach dem Revisions­aufsichtsgesetz durchführen.

Der beauftragte Prüfer kontrolliert einerseits ob die Lohn­gleichheits­analyse im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt wurde und ob die Lohn­gleichheits­analyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode vorgenommen wurde. Andererseits werden die der Analyse zugrundeliegenden Daten stichprobenweise überprüft (z. B. Arbeitnehmerdaten, Lohnbestandteile, persönliche und arbeitsplatz­bezogener Merkmale etc.).

Die Engel Copera AG erfüllt die vom Gesetz verlangten Kriterien für die Überprüfung von Lohn­gleichheits­analysen. Unsere Prüfer haben den obligatorischen Ausbildungskurs besucht und sind daher bereit, für Sie die Überprüfung durchzuführen.

 

 

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Die Überprüfung der Analyse muss von einer unabhängigen Stelle vorgenommen werden.

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Geschichte schreibt man mit Taten und neue Wege entstehen, indem man sie geht.

Next Steps

Wir empfehlen Ihnen, in einem ersten Schritt abzuklären, ob Sie unter die neuen Bestimmungen fallen und verpflichtet sind, eine Lohn­gleichheits­analyse vorzunehmen. Falls ja, sind die organisatorischen und zeitlichen Rahmen­bedingungen festzulegen, damit die Analyse fristgerecht bis Ende Juni 2021 erstellt werden kann. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Lohn­gleichheits­analysen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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