Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Volksabstimmung vom 28. September 2025 – Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Wesentliche Änderungen
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 einer Vorlage zugestimmt, die einen grundlegenden Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung bringt. Mit 57,7 % Ja-Stimmen und 16,5 zustimmenden Kantonen wurde die Reform angenommen.
Liegenschaftssteuer
- Kantone können neu eine Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einführen.
- Ob und wann diese Objektsteuer tatsächlich eingeführt wird, liegt im Ermessen der Kantone.
Eigenmietwert
- Der Eigenmietwert auf selbstgenutzten Erst- und Zweitliegenschaften wird abgeschafft.
Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten
- Auf Bundesebene sind künftig keine Abzüge mehr für Unterhaltskosten, für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau und von Versicherungsprämien möglich. Erhalten bleiben einzig die Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten und Verwaltung durch Dritte.
- Auf kantonaler Ebene entfallen Abzüge für Unterhaltskosten und Versicherungsprämien. Für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau können die Kantone eigene Regelungen treffen.
- Bei vermieteten und verpachteten Liegenschaften bleiben die heutigen Abzüge bestehen.
Schuldzinsen
- Schuldzinsen für selbstgenutzte Liegenschaften sind nicht mehr abziehbar.
- Bei vermieteten Liegenschaften bleibt ein beschränkter Abzug im Rahmen der quotal-restriktiven Methode bestehen (Verhältnis zwischen Liegenschaften und Gesamtvermögen).
- Ersterwerberabzug: Personen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, können für maximal zehn Jahre einen degressiven Schuldzinsenabzug geltend machen (CHF 10’000 für Ehepaare, CHF 5’000 für Einzelpersonen im Erwerbsjahr, danach Reduktion um 10 % pro Jahr).
Wann tritt es in Kraft?
Das Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bestimmt.
Fazit
Nutzen Sie die Übergangszeit von Bund und Kantonen, um Ihre Steuerstrategie rechtzeitig zu optimieren. Falls Sie Unterstützung oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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