Ab 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer in Kraft

18.12.2024

Betreffend Mehrwertsteuer sind ab 1. Januar 2025 folgende wichtige Änderungen zu beachten:

  • Einführung der Plattformbesteuerung (ohne Dienstleistungen).
  • Verschiedene Änderungen im Bereich der Saldosteuersatzmethode.
  • Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer, wenn steuerpflichtiger Umsatz unter CHF 5,005 Mio liegt.
  • Zusätzliche Steuerausnahmen im Gesundheitswesen.
  • Von Gemeinwesen ausdrücklich als «Subventionen» bezeichnete Zahlungen sind von der MWST ausgenommen.
  • Zurverfügungstellung von Personal nicht gewinnstrebiger Einrichtungen für Zwecke der Krankenbehandlung sind von der Steuer ausgenommen.
  • Vereinfachungen für Reisebüros und Tour Operators.
  • Ermässigter Steuersatz für Produkte der Monatshygiene.

Es müssen zwingend ab 1.1.2025 alle Unternehmen die Deklaration der MWST elektronisch im E-Portal vornehmen.

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie, ob in Folge der Änderungen Vorkehrungen getroffen werden müssen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Saldosteuersatzmethode noch sinnvoll ist oder ob gegebenfalls weitere Sätze beantragt werden müssen, da ab 01.01.2025 mehr als zwei Sätze möglich. Verschiedene Saldosteuersätze werden auch angepasst.

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