Kryptowährungen und Steuern: Was Privatanleger wissen müssen
Kryptowährungen in der Steuererklärung?
Darauf sollten Anleger achten
Bitcoin im Depot, Steueramt im Blick
Kryptowährungen bleiben auch bei sinkenden Kursen ein Thema. Gerade wenn die Kurse schwächeln, werden wieder Einstiegschancen gesehen und Bitcoin, Ethereum und Co. rücken erneut in den Fokus vieler Anlegerinnen und Anleger. Dabei lohnt es sich, sich einen Überblick über die steuerlichen Folgen als privater Anleger Gedanken zu machen.
Kursgewinn steuerfrei?
In der Schweiz gilt grundsätzlich: Werden Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, sind private Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei. Wer also Bitcoin kauft und später mit Gewinn verkauft, muss diesen Gewinn normalerweise nicht als Einkommen versteuern. Andererseits können allfällige Wertverluste steuerlich nicht in Abzug gebracht werden. Das macht Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht für Privatanleger, die an einen Kursanstieg glauben, interessant.
Steuerfrei bedeutet jedoch nicht deklarationsfrei. Kryptowährungen sind in der Steuererklärung als Vermögen aufzuführen. Massgebend ist der Bestand am Ende des Steuerjahres. Dabei ist auf den Jahreskurs der verwendeten Handelsplattform abzustellen. Für die gängigsten Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ethereum und Litecoin, publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) offizielle Steuerwerte auf Kurslisten (Einfügen bei «Kurslisten» Link: ICTax - Income & Capital Taxes), die dem Durchschnitt verschiedener Handelsplattform entsprechen.
Staking, Mining und Wallet-Chaos: Hier lauern die Stolpersteine
Hervorzuheben ist die Behandlung von Erträgen aus Kryptowährungen. Einkünfte aus Staking, Mining, Lending, oder ähnlichen Anlagemöglichkeiten von Kryptowährungen sind als Vermögensertrag steuerbar. Hierbei ist, wie auch bei Erträgen aus FIAT-Währungen (bspw. Zinserträge), grundsätzlich der Wert im Zeitpunkt des (steuerlichen) Zuflusses entscheidend. In der Steuererklärung erfolgt die Deklaration der Erträge zusammen mit den betreffenden Kryptowährungen
In der Praxis ist häufig die Dokumentation das Problem. Wer verschiedene Börsen, Wallets oder Plattformen nutzt, sollte Käufe, Verkäufe, Transfers und Erträge sauber nachvollziehen können. Eine laufende Übersicht erleichtert die spätere Deklaration erheblich und reduziert Rückfragen.
Wann aus privatem Krypto-Handel plötzlich Einkommen wird
Für Privatanleger ist die Abgrenzung zu dem gewerbsmässigen Handel von Kryptowährungen wichtig. Wer nur gelegentlich kauft und verkauft, bewegt sich in der Regel im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Bei Privatpersonen, die intensiv mit Kryptowährungen handeln, stellt sich die Frage, ob der Handel gewerbsmässig ausgeübt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Transaktionen (Käufe und Verkäufe) nicht mehr als schlichte Vermögensverwaltung gelten, sondern planmässig erfolgen und einen erheblichen zeitlichen Aufwand, Einsatz von Fremdkapital sowie besondere Fachkenntnisse erfordern.
Fazit
Wer investiert, sollte die Bestände korrekt deklarieren, Erträge sauber erfassen und die Unterlagen nachvollziehbar aufbewahren. Bei grösseren Beträgen, regelmässigem Trading oder komplexeren Portfolios lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Einordnung.